Brandschutzklappe im Kernkraftwerk Neckarwestheim fehlerhaft

Eine Brandschutzklappe an einem Lüftungskanal hat bei einer Prüfung nicht geschlossen. Inzwischen hat der Betreiber den ordnungsgemäßen Zustand wiederhergestellt. Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13