Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anzuheben und bestimmte Sonderzuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten neu festzusetzen. Dadurch soll den sinkenden Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten entgegengewirkt werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13