Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte

Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anzuheben und bestimmte Sonderzuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten neu festzusetzen. Dadurch soll den sinkenden Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten entgegengewirkt werden.

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13