Der ranghöchste Polizist des Landes Baden-Württemberg stand vor Gericht – er soll eine Untergebene zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt haben. Das Landgericht Stuttgart sieht keine Grundlage dafür, ihn zu verurteilen.
Der ranghöchste Polizist des Landes Baden-Württemberg stand vor Gericht – er soll eine Untergebene zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt haben. Das Landgericht Stuttgart sieht keine Grundlage dafür, ihn zu verurteilen.