Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. In Baden-Württemberg fanden Durchsuchungen in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe statt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13