Assistierter Suizid: Bei der Sterbehilfe ist das deutsche Recht fast schon fahrlässig

Das Bundesverwaltungsgericht verweigert zwei Schwerkranken ein todbringendes Medikament. Und tut recht daran, denn ein so sensibles Thema verlangt dringend nach einem gesetzlichen Rahmen.

Quelle SZ