Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die an Neu-Delhi grenzenden Bundesstaaten sollen Landwirten das Verbrennen von Ernterückständen untersagen. Die Luftqualität in der am stärksten verschmutzten Hauptstadt der Welt hatte zuletzt gefährliche Werte erreicht.