Arbeitsgericht Berlin: Das Ruhegeld, das der RBB zahlte, ist sittenwidrig

Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter, damals noch im Amt, bei einer Sitzung des Brandenburger Landtags im August 2022.

Der frühere Verwaltungsdirektor des RBB, Hagen Brandstäter, klagt gegen seine Kündigung. Das Arbeitsgericht Berlin weist die Klage ab und zeigt deutlich auf, wie krass die Verschwendung im Sender war. Das Urteil ist wegweisend.

Quelle FAZ