Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Um die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg zu verhindern, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13