Im Rahmen des Hilfsprogramms „Hochwasserhilfe 2024“ können betroffene Unternehmen Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen. Die Anträge können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13