Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg nachgewiesen. Das Land ruft schweinehaltende Betriebe dringend dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Von dem Virus geht keine Gefahr für den Menschen aus.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13