Die Arbeitslosenquote ist im September 2024 auf 4,3 Prozent gesunken. Aufgrund der aktuell anhaltenden Schwäche der Wirtschaft ist aber noch keine nachhaltige Entspannung auf dem Arbeitsmarkt erkennbar.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13