Das Land hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung erlassen. Neben der finanziellen Förderung mit Millionenbeträgen werden zukünftig Feuerwehren auch organisatorisch bei der Beschaffung der Fahrzeuge unterstützt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13