Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Stuttgart. Er vertritt die Interessen der in der Landeshauptstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe und stärkeren Selbstbestimmung bei der Teilnahme am Leben in der Stadtgemeinschaft. Der Beirat trägt mit seiner Arbeit zur Akzeptanz von Menschen mit Behinderung bei und hilft, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und die erforderlichen Voraussetzungen zur Gestaltung einer barrierefreien Umwelt zu schaffen.
Er berät und unterstützt den Gemeinderat und seine Ausschüsse, die Stadtverwaltung, die städtischen Beteiligungsgesellschaften und die örtlichen Institutionen in allen wichtigen Angelegenheiten und Fragen, welche Menschen mit Behinderung in Stuttgart und deren Interessen betreffen, durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
Der Beirat informiert die Öffentlichkeit über die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung, formuliert und vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber politischen Gremien und in der Öffentlichkeit und trägt zur Weiterentwicklung der Fachpolitik für Menschen mit Behinderung bei.
Diese Aufgaben beziehen sich auf alle Lebensbereiche wie Wohnen, Assistenz, Barrieren im öffentlichen Raum, Stellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, Arbeit und Bildung, Freizeit und Kultur, Alter, Gesundheit und Pflege, Information, Kommunikation und Vernetzung.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung kann zu allen Anliegen, die Menschen mit Behinderung in der Stadt betreffen, Empfehlungen, Anregungen und Vorschläge an den Gemeinderat richten. Er steht dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen, den gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite.