Verbesserte Vergütung für Hebammen

Durch die Änderung der Hebammengebührenordnung wird eine bessere Vergütung der Hebammen im Land sichergestellt. Ab sofort erhalten Hebammen, die für beihilfeberechtigte und privat versicherte Frauen Geburtshilfe leisten, knapp 30 Prozent mehr Vergütung.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13