Mindestspeicherung von IP-Adressen gefordert

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Mindestspeicherung von IP-Adressen ein. Die Mindestspeicherpflicht unterstützt die Strafverfolgungsbehörden bei der Identifizierung von Straftäterinnen und Straftäter im Internet.

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13