Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Mindestspeicherung von IP-Adressen ein. Die Mindestspeicherpflicht unterstützt die Strafverfolgungsbehörden bei der Identifizierung von Straftäterinnen und Straftäter im Internet.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13