Baden-Württemberg ist bundesweit führend bei Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Stärkung des Eigenkapitals von kleinen und mittleren Unternehmen. Sie tragen zum Erhalt und zur Leistungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft bei.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13