Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert das Land eine nachhaltige kommunale Strukturentwicklung. Dabei spielt die Stärkung der Klimaresilienz eine neue herausragende Rolle. Städte und Gemeinden können bis 30. September 2024 Anträge stellen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13