Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können bis 4. November 2024 Anträge für das Städtebauförderprogramm 2025 stellen. Das Programm bietet Hilfe bei der Bewältigung aktueller städtebaulicher Probleme.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13