Steuerliche Unterstützung für Betroffene des Hochwassers

Das Land unterstützt Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Erleichterungen. Betroffene Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen können sich an das jeweils zuständige Finanzamt wenden.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13