Das Land stellt 105 Millionen Euro für den Ausbau und Erhalt von Kita-Betreuungsplätzen zur Verfügung. Träger von Kindertageseinrichtungen können bis einschließlich 31. Juli 2024 Zuschussanträge bei den Regierungspräsidien stellen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13