Sechs Städte und Gemeinden erhalten insgesamt rund 342.000 Euro Fördermittel aus der nichtinvestiven Städtebauförderung. Die Projekte verbessern den sozialen Zusammenhalt und tragen zum nachhaltigen Erfolg der städtebaulichen Erneuerung bei.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13