In Reaktion auf die Starkniederschläge und Hochwasser der letzten Wochen informiert das Land über Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Nachsorge. So gibt es beispielsweise Anspruch auf Fördermaßnahmen, Liquiditätshilfen und mehr Flexibilität bei der Düngebedarfsermittlung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13