Stuttgarter Doppelhaushalt von Regierungspräsidium genehmigt

Zudem wurden die darin ausgewiesenen Kreditaufnahmen, Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Nach der öffentlichen Auslegung kann der Doppelhaushalt von der Verwaltung umgesetzt werden.

Das Regierungspräsidium attestiert der Landeshauptstadt zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 noch eine positive Ausgangssituation und ein „stabiles wirtschaftliches Fundament“. In den Jahren 2024 und 2025 ist die Ertragskraft allerdings unzureichend ausgeprägt. Im Jahr 2025 kann der gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich nur noch dank der vorhandenen Ergebnisrücklagen erreicht werden. Dadurch können keine Eigenmittel generiert werden, um die extrem hohen Investitionsvolumen zu finanzieren. Stattdessen muss auf erwirtschaftete Finanzierungsmittel und Kreditaufnahmen zurückgegriffen werden.

Deutlich negativer fällt allerdings die Einschätzung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 aus. Hier attestiert das Regierungspräsidium Stuttgart eine bedenkliche Ertragslage, die eine kritische Entwicklung aufnimmt und eine geplante Ausweitung des Schuldenstandes, der in dieser Höhe finanzwirtschaftlich nicht vertretbar ist. Daher wurde die Landeshauptstadt Stuttgart aufgefordert, bereits im Jahr 2024 – und somit frühzeitig vor Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltplans – darzulegen, wie diesen Entwicklungen entgegengewirkt wird.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, teilt die Einschätzung des Regierungspräsidiums: „Die Entwicklung der Ergebnishaushalte und die geplanten Auszahlungen für Investitionen hätten bis 2028 zu Kreditaufnahmen von 3,8 Milliarden Euro geführt. Wir müssen zwingend die Ergebnishaushalte strukturell verbessern, um mehr Eigenmittel zu generieren und gleichzeitig unsere Vorhaben realistisch planen und klar priorisieren. Die Erstellung eines genehmigungsfähigen Doppelhaushalts 2026/2027 wird für die Verwaltung und den Gemeinderat ein Kraftakt werden.“

Quelle: Stadt Stuttgart