Stuttgart (ots) – Das erste Spiel der UEFA EURO 2024 verlief im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ohne besondere Vorkommnisse. Bei der An- und Abreise zum Spiel kam es erwartungsgemäß zu einer hohen Auslastung des öffentlichen Personennah- … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13