Durch ein neues Gesetz soll der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten gefördert werden. Der vom Vermittlungsausschuss des Bundesrats präsentierte Einigungsvorschlag leistet dabei einen wichtigen Beitrag zu einer digitalen, modernen und zeitgemäßen Justiz.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13