Sitzverteilung für die neuen Bezirksbeiräte

Insgesamt sind erneut 306 Sitze in allen Stuttgarter Bezirksbeiräten zu besetzen. Dafür schlagen die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen ihre Wunschkandidaten und -kandidatinnen vor; für die offizielle Bestellung ist der Oberbürgermeister zuständig.

Die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Bezirksbeiräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks. Sie beträgt jeweils die Hälfte der in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 25 Abs. 2) für die einzelnen Gemeindegrößenklassen festgesetzten Mitgliederzahlen des Gemeinderats.

Quelle: Stadt Stuttgart