Land regelt Zuständigkeiten für Umsetzung des Cannabisgesetzes

Ab dem 1. Juli 2024 können in Baden-Württemberg Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden. Die landesweite Überwachung der Anbauvereinigungen übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13