Stuttgart (ots) – „Die inhaltliche Kritik weise ich in der Form entschieden zurück. Ein Einsatz über vier Wochen, mit sehr hohen Sicherheitsherausforderungen sucht seinesgleichen. Diesen haben wir über Monate akribisch geplant und vorbereitet. … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13