Nach der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesrat auch die Anpassung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Dadurch werden neue Gestaltungsspielräume für die Förderung des Radverkehrs und für die Einrichtung von Busspuren eröffnet.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13