Stuttgart (ots) – Das Viertelfinalspiel Spanien gegen Deutschland verlief im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei weitestgehend störungsfrei. Während der Anreisephase nutzten rund 10.000 deutsche und 500 spanische Fußballanhänger den … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13