Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg einzudämmen, lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13