Die Polizei Stuttgart erprobt für ein Jahr den Einsatz einer Mobilen Wache in Form eines speziell ausgebauten Polizeifahrzeuges. Damit können Polizistinnen und Polizisten standortunabhängig die polizeilichen Aufgaben, die in einer Polizeiwache anfallen, wahrnehmen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13