Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich. Mit dem Programm unterstützt das Land Weinbäuerinnen und Weinbauern bei zukunftsweisenden Investitionen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13