Bis Ende August für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich noch bis 31. August 2024 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13