Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich noch bis 31. August 2024 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13