Streuobstkonzeption 2030 mit Maßnahmen für den Streuobsterhalt

Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs, sie haben einen großen ökologischen Nutzen. Um dem Rückgang der Bestände entgegenzuwirken, hat die Landesregierung die Streuobstkonzeption 2030 mit sieben Handlungsfeldern für den Streuobsterhalt verabschiedet.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13