Haustierbesitzer und -besitzerinnen sollten frühzeitig die Versorgung ihrer Tiere im Sommerurlaub planen. Zudem stellt sich für viele die Frage, ob man ein hilfsbedürftiges Tier aus dem Urlaub mitnehmen oder vor Ort unterstützen sollte.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13