Korrekturmöglichkeiten in FIONA nutzen

Das Land empfiehlt, die Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und gegebenenfalls zu bearbeiten. Bis zum 30. September 2024 können erforderliche Änderungen der Antragsdaten sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13