Das Verkehrsministerium startet einen landesweiten Dialog zur Definition der Etappen für die langfristige Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs. Der sogenannte Zukunftsfahrplan ist Grundlage zur schrittweisen Umsetzung der Mobilitätsgarantie auf der Schiene.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13