Durch Betretungs- und Aufenthaltsverbote hat das Land zwei rechtsextremistische Musikveranstaltungen in Freudenstadt und im Ostalbkreis erfolgreich verhindert. Die Verbote senden eine klare Botschaft an die rechtsextreme Szene.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13