Tierhaltungskennzeich#-#nungsgesetz umgesetzt

Das Land setzt die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13