Rechtsverordnungen zu Waffen- und Messer#-#verbotszonen verlängern

Mit maßgeschneiderten Konzepten und starken Partnern sorgt Baden-Württemberg für noch mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Bereits Anfang Oktober 2022 hatte das Land den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen gegeben. Nachdem die Verordnungen auf zwei Jahre befristet waren, sollen diese nun verlängert werden.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13