Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Juli 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Ammar A. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig – teilweise als … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13