Planungsverfahren effizienter und flexibler machen

Das Kabinett hat Änderungen des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die Raumordnungsplanung schneller, effizienter, robuster und digitaler werden. Die Landesregierung will Bürokratie wirksam abbauen und eine bessere Rechtsetzung vorantreiben.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13