Kartellamt gegen Zusam#-#menschluss der Uniklinika Heidelberg und Mannheim

Alle Beteiligten sehen im angestrebten Verbund der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim weiterhin den richtigen Weg für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in der gesamten Region Rhein-Neckar und streben eine Ministererlaubnis an.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13