Gegen organisierte Banden und Wirtschaftskriminelle geht Baden-Württemberg mit aller Härte vor und das mit Erfolg. Bei den Phänomenen „Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanruf“ sind die Fallzahlen stark zurückgegangen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13