Im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 hat das Land rund 6,7 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 48 Kulturdenkmalen freigegeben. Mit dem Programm werden kirchliche, kommunale und private Vorhaben unterstützt.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13