Stuttgart setzt auf Kreativität – Förderprogramm „Creative Connection“

Gefördert werden gezielte Marketingaktivitäten, die die Attraktivität Stuttgarts als Kreativstandort steigern und Talente sowie Fachkräfte binden sollen, aber auch Veranstaltungen und Netzwerkevents, die kreativen Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich auszutauschen, Partnerschaften zu schließen und gemeinsame Projekte zu entwickeln. Dies soll die Zusammenarbeit innerhalb der Branche stärken und weiterführende Innovationsaktivitäten anstoßen. Neben der Realisierung von Veranstaltungen in Stuttgart ist auch eine Förderung einer Teilnahme an Kongressen oder Messen möglich.

Gefördert werden sollen zudem Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen fördern, wie Netzwerktreffen, Workshops und Innovationslabore, um den Herausforderungen der Digitalisierung und neuen Technologien zu begegnen.

Antragsberechtigt für die städtische Förderung sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Institutionen mit Sitz in Baden-Württemberg. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Die Höchstfördersumme beträgt in der Regel 3.000 Euro. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt maximal 70 Prozent der Ausgaben. Gebühren und Reisekosten für die Teilnahme an Kongressen, Veranstaltungen und Messen werden mit maximal 50 Prozent gefördert. Reisekosten werden ebenfalls nur zu 50 Prozent beziehungsweise maximal 500 Euro gefördert. Insgesamt stehen für die Förderung im ersten Aufruf 25.000 Euro zur Verfügung.

Der aktuelle Förderaufruf läuft bis 30. September, bis dahin müssen alle Anträge dieser Periode eingegangen sein. Es folgen weitere Aufrufe in 2024/2025. Basierend auf den Förderrichtlinien des Programms „Creative Connection“ werden in regelmäßigen Abständen durch die Stadt Stuttgart weitere Förderaufrufe veröffentlicht. Sie enthalten Angaben zu den jeweils geltenden Fristen und Antragsverfahren. Zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt der jeweils aktuelle Förderaufruf als bindend. Die Bewerbung ist via Antragsformular und De-minimis-Erklärung bis zum 30. September an  kreativwirtschaftstuttgartde möglich.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind unter  https://www.stuttgart.de/foerderprogramm-creative-connection zu finden.

Quelle: Stadt Stuttgart