Das Land stellt den Behörden zukünftig Dienstleister zur Verfügung, die sie bei der Bürgerbeteiligung unterstützen. Damit wird das Vergabeverfahren für Bürgerbeteiligung vereinfacht, Bürokratie abgebaut und die Bürgerbeteiligung gestärkt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13