Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim nicht freigegeben. Die Beteiligten sehen im angestrebten Verbund weiterhin den richtigen Weg und wollen einen Antrag auf Ministererlaubnis stellen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13