Das Landesmobilitätsgesetz soll den Kommunen zusätzliche Instrumente für stärkeren Klimaschutz und mehr Bus und Bahn bringen. Baden-Württemberg kann damit etwa bei der digitalen Parkraumüberwachung und einem Mobilitätspass eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13